Fördermöglichkeiten für Imkerinnen und Imker
In Deutschland und Österreich gibt es verschiedene Förderprogramme, die Imkerinnen und Imker bei der Anschaffung von Ausrüstung, Maschinen und moderner Imkereitechnik unterstützen können. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Förderstelle und Förderjahr.
Wichtig vor dem Kauf
Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Kauf, vor der Bestellung oder vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Häufig wird dafür ein schriftliches Angebot benötigt. Gerne erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot für Ihre geplante Anschaffung.
Angebot für Förderantrag anfragenWarum gibt es Förderungen für Imkereien?
Imkerei leistet einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung, zur regionalen Lebensmittelproduktion und zur Artenvielfalt. Gleichzeitig erfordert eine professionelle und hygienische Honigernte geeignete Technik – von der Honigschleuder über Entdeckelungstechnik bis hin zu Rührwerken, Abfülltechnik und Wachsbearbeitung.
Förderprogramme können dabei helfen, Investitionen in moderne Imkereitechnik wirtschaftlicher umzusetzen. Ob eine Förderung möglich ist, hängt jedoch immer von den jeweils gültigen Richtlinien, Fristen und Voraussetzungen ab.
Wer kann eine Imkereiförderung beantragen?
Je nach Programm kommen Hobby- und Freizeitimker, Erwerbsimkereien, Neuimker sowie Imkervereine und imkerliche Vereinigungen als Antragsteller infrage. Entscheidend sind die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Förderstelle. Teilweise gelten Mindestvölkerzahlen, Mitgliedschafts-, Schulungs- oder Nachweispflichten.
Deutschland
In Deutschland werden Imkereiförderungen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Förderfähig können je nach Programm unter anderem Geräte, Ausrüstung, Schulungen, Analysen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Honigerzeugung und Vermarktung sein.
Österreich
In Österreich wird die Imkereiförderung im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023–2027 über die Agrarmarkt Austria abgewickelt. Dazu gehören unter anderem Investitionen im Imkereisektor, Einstieg in die Bienenhaltung, Aus- und Weiterbildung sowie weitere Maßnahmen.
Aktuell bekannte Fördermöglichkeiten
Die folgende Übersicht dient als Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte prüfen Sie die aktuellen Bedingungen immer direkt bei der zuständigen Förderstelle, Landwirtschaftsbehörde, dem Landesverband oder der AMA.
Bayern
Bayern bietet Zuschüsse für bestimmte Imkereigeräte. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS. Nach aktueller Information ist die Antragstellung jährlich bis zum 15. April möglich. Zusätzlich gibt es gesonderte Unterstützungsmöglichkeiten für die Zertifizierung von Bioimkereien und – abhängig von den jeweils geltenden Bedingungen – für die Umstellung auf ökologische Bienenhaltung.
Geräteförderung Bayern öffnen Bioimkerei-Förderung öffnenMecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung. Anträge für das folgende Imkerjahr müssen vor Beginn des Vorhabens fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingehen.
Förderinformationen MV öffnenSachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt führt eine EU-Bienenförderung mit verschiedenen Maßnahmen, darunter auch der Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Bestandsimker.
EU-Bienenförderung Sachsen-Anhalt öffnenBrandenburg
Brandenburg unterstützt Neuimkerinnen und Neuimker bei Investitionen in die Erstausstattung. Förderfähig können je nach Richtlinie unter anderem Honigschleudern, Honigrührgeräte, Beuten und Zubehör sein.
Neuimker-Förderung Brandenburg öffnenThüringen
Thüringen unterstützt Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung gesunder Bienenvölker. Förderfähig können je nach Förderperiode unter anderem Investitionen in Geräte, Aus- und Fortbildung, Bienengesundheit sowie Verbesserungen der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sein. Die Antragszeiträume werden für jedes Förderjahr gesondert veröffentlicht und müssen vor der Investition geprüft werden.
Imkereiförderung Thüringen öffnenBaden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Antragsberechtigt sind neben den Landesimkerverbänden und Forschungseinrichtungen auch Imkerinnen, Imker und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölkern. Je nach Fördertatbestand sind Zuschüsse zwischen 30 und 75 % der förderfähigen Kosten möglich; zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.
Imkereiförderung Baden-Württemberg öffnenÖsterreich
In Österreich läuft die Imkereiförderung über die AMA im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023–2027. Relevante Bereiche sind unter anderem Investitionen im Imkereisektor, Einstieg in die Bienenhaltung, Bio-Umstieg, Weiterbildung, Analysen und Bienenzucht.
AMA-Imkereiförderung öffnen Investitionen 55-04 öffnenKurze Checkliste vor der Bestellung
1. Zuständige Förderstelle und aktuelles Förderjahr prüfen.
2. Antragsberechtigung, Mindestvölkerzahl und förderfähige Geräte kontrollieren.
3. Frist sowie mögliche Schulungs- oder Mitgliedsnachweise beachten.
4. Falls gefordert, vorab ein schriftliches Angebot einholen.
5. Erst bestellen oder bezahlen, wenn die Förderbedingungen dies zulassen.
Sie benötigen ein Angebot für Ihren Förderantrag?
Für viele Förderanträge wird ein schriftliches Angebot benötigt. Teilen Sie uns einfach mit, welche Produkte oder Produktgruppen Sie planen – zum Beispiel Honigschleuder, Entdeckelungstechnik, Honigrührer, Abfülltechnik oder Wachstechnik. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot für Ihre Unterlagen.
Angebot anfragenHinweis
Diese Seite stellt keine Förderberatung und keine Rechtsberatung dar. Förderprogramme, Fristen, Voraussetzungen und förderfähige Produkte können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen Förderstellen.
