Imkerförderung

Fördermöglichkeiten für Imkerinnen und Imker

In Deutschland und Österreich gibt es verschiedene Förderprogramme, die Imkerinnen und Imker bei der Anschaffung von Ausrüstung, Maschinen und moderner Imkereitechnik unterstützen können. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Förderstelle und Förderjahr.

Wichtig vor dem Kauf

Viele Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Kauf, vor der Bestellung oder vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Häufig wird dafür ein schriftliches Angebot benötigt. Gerne erstellen wir Ihnen ein passendes Angebot für Ihre geplante Anschaffung.

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Warum gibt es Förderungen für Imkereien?

Imkerei leistet einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung, zur regionalen Lebensmittelproduktion und zur Artenvielfalt. Gleichzeitig erfordert eine professionelle und hygienische Honigernte geeignete Technik – von der Honigschleuder über Entdeckelungstechnik bis hin zu Rührwerken, Abfülltechnik und Wachsbearbeitung.

Förderprogramme können dabei helfen, Investitionen in moderne Imkereitechnik wirtschaftlicher umzusetzen. Ob eine Förderung möglich ist, hängt jedoch immer von den jeweils gültigen Richtlinien, Fristen und Voraussetzungen ab.

Wer kann eine Imkereiförderung beantragen?

Je nach Programm kommen Hobby- und Freizeitimker, Erwerbsimkereien, Neuimker sowie Imkervereine und imkerliche Vereinigungen als Antragsteller infrage. Entscheidend sind die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Förderstelle. Teilweise gelten Mindestvölkerzahlen, Mitgliedschafts-, Schulungs- oder Nachweispflichten.

Deutschland

In Deutschland werden Imkereiförderungen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Förderfähig können je nach Programm unter anderem Geräte, Ausrüstung, Schulungen, Analysen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Honigerzeugung und Vermarktung sein.

Österreich

In Österreich wird die Imkereiförderung im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023–2027 über die Agrarmarkt Austria abgewickelt. Dazu gehören unter anderem Investitionen im Imkereisektor, Einstieg in die Bienenhaltung, Aus- und Weiterbildung sowie weitere Maßnahmen.

Aktuell bekannte Fördermöglichkeiten

Die folgende Übersicht dient als Orientierung. Besonders wichtig ist die Kennzeichnung, ob einzelne Imker eine Geräteförderung direkt beantragen können oder ob ein Programm ausschließlich über Verbände und Imkerorganisationen läuft. Bitte prüfen Sie vor jeder Bestellung die aktuellen Bedingungen bei der verlinkten offiziellen Förderstelle.

Stand der Prüfung: 13.08.2026

Bayern

Bayern bietet Zuschüsse für bestimmte Imkereigeräte. Die Antragstellung erfolgt online über iBALIS und ist jährlich bis zum 15. April möglich. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2026 ist bereits abgelaufen. Für eine Anschaffung im nächsten Förderjahr sollten die neuen Unterlagen und Fristen vor der Bestellung geprüft werden. Zusätzlich gibt es gesonderte Unterstützungsmöglichkeiten für die Zertifizierung von Bioimkereien.

Geräteförderung Bayern öffnen Bioimkerei-Förderung öffnen

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Bienenzucht und Bienenhaltung. Anträge für das folgende Imkerjahr müssen vor Beginn des Vorhabens fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingehen.

Förderinformationen MV öffnen

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt führt eine EU-Bienenförderung mit verschiedenen Maßnahmen, darunter auch der Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für Neu- und Bestandsimker.

EU-Bienenförderung Sachsen-Anhalt öffnen

Brandenburg

Brandenburg unterstützt Neuimkerinnen und Neuimker bei Investitionen in die Erstausstattung. Förderfähig können je nach Richtlinie unter anderem Honigschleudern, Honigrührgeräte, Beuten und Zubehör sein.

Neuimker-Förderung Brandenburg öffnen

Thüringen

Thüringen unterstützt Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung gesunder Bienenvölker. Förderfähig können je nach Förderperiode unter anderem Investitionen in Geräte, Aus- und Fortbildung, Bienengesundheit sowie Verbesserungen der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sein. Die Antragszeiträume werden für jedes Förderjahr gesondert veröffentlicht und müssen vor der Investition geprüft werden.

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Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert unter anderem Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Antragsberechtigt sind neben den Landesimkerverbänden und Forschungseinrichtungen auch Imkerinnen, Imker und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölkern. Je nach Fördertatbestand sind Zuschüsse zwischen 30 und 75 % der förderfähigen Kosten möglich; zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.

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Hessen

Direkte Geräteförderung möglich

Registrierte Imkerinnen und Imker mit mehr als 25 Bienenvölkern können für Gegenstände, Geräte und Maschinen zur Erzeugung und Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen eine Förderung von bis zu 30 % erhalten. Die Mindestinvestition beträgt 2.500 Euro, die maximale Zuwendung 10.000 Euro pro Jahr. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Antragsunterlagen und Fristen.

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Hamburg

Direkte Geräteförderung möglich

Hamburg fördert unter anderem Ausrüstung für die Verarbeitung und Vermarktung von Honig. Honigschleudern und Abfüllmaschinen werden ausdrücklich als Beispiele genannt. Nach dem Merkblatt 2026 sind bis zu 65 % der Kosten, höchstens 2.000 Euro pro Antrag, bei einer Mindestinvestition von 300 Euro möglich. Für geförderte Ausrüstung gelten zusätzliche Nutzungs- und Nachweispflichten.

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Rheinland-Pfalz

Investitionsförderung – Frist beachten

Im Rahmen des Imkereiprogramms Rheinland-Pfalz können auch Investitionen gefördert werden. Für das Förderjahr 2027 können Investitionsanträge nach aktueller Behördeninformation vom 1. September bis 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Vor Bestellung oder Zahlung müssen die Antragsvoraussetzungen und die förderfähigen Geräte geprüft werden.

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Niedersachsen und Bremen

Förderart vorher prüfen

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bündelt Förderangebote für Imkerinnen und Imker sowie Imkerorganisationen in Niedersachsen und Bremen. Je nach Maßnahme unterscheiden sich Zielgruppe, Antragstellung und förderfähige Ausgaben. Prüfen Sie deshalb auf der offiziellen Seite zunächst das für Sie passende Förderangebot, bevor Sie ein Gerät bestellen.

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Nordrhein-Westfalen

Antragstellung über Imkerorganisationen

In Nordrhein-Westfalen werden unter anderem Ausstattungen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung gefördert. Direkte Zuwendungsempfänger sind jedoch repräsentative Imkerorganisationen. Einzelne Imker sollten deshalb vor einer Anschaffung mit ihrem Landesverband oder Imkerverein klären, ob und wie sie an einer geförderten Maßnahme teilnehmen können.

Bienenförderung NRW öffnen

Schleswig-Holstein

Keine direkte Einzelförderung

Schleswig-Holstein fördert sein Imkereiprogramm über den Landesimkerverband. Das Land weist ausdrücklich darauf hin, dass einzelne Imkerinnen und Imker keine direkte Zuwendung erhalten. Sie können jedoch die geförderten Angebote des Landesverbandes nutzen. Eine private Maschinenbestellung sollte daher nicht als direkt förderfähig dargestellt werden.

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Sachsen

Aktuelle Maßnahme prüfen

Sachsen veröffentlicht seine Maßnahmen zur Förderung der Imkerei zentral über das zuständige Staatsministerium. Welche Antragsteller und Anschaffungen im jeweiligen Förderjahr berücksichtigt werden, muss vor dem Kauf anhand der aktuellen Richtlinie und Antragsunterlagen geprüft werden.

Imkereiförderung Sachsen öffnen

Weitere Bundesländer

Keine pauschale Aussage möglich

Für Berlin und das Saarland konnte bei der Prüfung keine allgemeine, eindeutig bestätigte direkte Geräteförderung für einzelne Imker festgestellt werden. Programme und regionale Zuschüsse können sich dennoch ändern. Fragen Sie deshalb vor einer größeren Investition bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde oder Ihrem Landesimkerverband nach.

Österreich

In Österreich läuft die Imkereiförderung über die AMA im Rahmen der Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023–2027. Relevante Bereiche sind unter anderem Investitionen im Imkereisektor, Einstieg in die Bienenhaltung, Bio-Umstieg, Weiterbildung, Analysen und Bienenzucht.

AMA-Imkereiförderung öffnen Investitionen 55-04 öffnen

Kurze Checkliste vor der Bestellung

1. Zuständige Förderstelle und aktuelles Förderjahr prüfen.
2. Antragsberechtigung, Mindestvölkerzahl und förderfähige Geräte kontrollieren.
3. Frist sowie mögliche Schulungs- oder Mitgliedsnachweise beachten.
4. Falls gefordert, vorab ein schriftliches Angebot einholen.
5. Erst bestellen oder bezahlen, wenn die Förderbedingungen dies zulassen.

Sie benötigen ein Angebot für Ihren Förderantrag?

Für viele Förderanträge wird ein schriftliches Angebot benötigt. Teilen Sie uns einfach mit, welche Produkte oder Produktgruppen Sie planen – zum Beispiel Honigschleuder, Entdeckelungstechnik, Honigrührer, Abfülltechnik oder Wachstechnik. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot für Ihre Unterlagen.

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Hinweis

Diese Seite stellt keine Förderberatung und keine Rechtsberatung dar. Förderprogramme, Fristen, Voraussetzungen und förderfähige Produkte können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Informationen der zuständigen Förderstellen.